Feb. 222012
Anlagen bestimmter Gefährdungsstufen unterliegen der Fachbetriebspflicht [1]. Das bedeutet, dass Betreiber und ausführende Unternehmen nur als Fachbetrieb an diesen Anlagen tätig werden dürfen. Fachbetriebe müssen eine Qualifizierung nachweisen und diese aufrechterhalten. Diese Qualität muss durch unabhängige Dritte (z. B. TÜV) überwacht werden.
Die Gefährdungsstufe einer Funktionseinheit ergibt sich aus den entsprechenden Verordnungen über Anlagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe.
- [1]WHG §19, VAwS § 24↩
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