Ab dem Vorhandensein von 100 Tonnen wassergefährdender Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 je Lagerabschnitt sind nach der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie Rückhalteeinrichtungen bzw. Rückhalteanlagen bzw. Auffangwannen für Löschwasser erforderlich. Umrechnung von Wassergefährdungsklassen Um zu entscheiden, ob die Löschwasser-Rückhalte-Richtline anzuwenden ist (Geltungsbereich nach §2), sind zuvor die Wassergefährdungsklassen und Lagermengen aller Lagerstoffe zu berücksichtigen und nach folgender Regel in einen so […]
Aug. 102012