Aug 252012
 

Gefahr­stof­fe dür­fen nur zusam­men­ge­la­gert wer­den, wenn hier­durch kei­ne Gefähr­dungs­er­hö­hung ent­steht . Zur Fest­le­gung der Zusam­men­la­ge­rungs­mög­lich­kei­ten wer­den Gefahr­stof­fe nach in Lager­klas­sen ein­ge­teilt . Stof­fe unter­schied­li­cher Lager­klas­sen dür­fen nicht im glei­chen Lager­ab­schnitt gela­gert wer­den, wenn in der so genann­ten Zusam­men­la­ge­rungs­ta­bel­le der TRGS 510 eine Sepa­r­at­la­ge­rung vor­ge­schrie­ben ist. Das Web­tool „Zusam­­men­la­­ge­rungs-Check“ erlaubt online die Kon­trol­le der Zusam­men­la­ge­rungs­re­geln. Maß­nah­men Wenn […]

Aug 132012
 

Gefähr­li­che explo­si­ons­fä­hi­gen Atmo­sphä­ren kön­nen auch bei der Lagerung/​dem Umfül­len von ent­zünd­li­chen Flüs­sig­kei­ten sowie der Lage­rung von Druck­gas­fla­schen auf­tre­ten. Grund­sätz­lich muss der Betrei­ber daher, wenn die Bil­dung einer gefähr­li­chen explo­si­ons­fä­hi­gen Atmo­sphä­re nicht ver­hin­dert wer­den kann , ein „Explo­si­ons­schutz­do­ku­ment“ u.a. mit defi­nier­ten Explo­­si­ons­­schutz-Zonen (Ex-Zonen) und Schutz­maß­nah­men erstel­len. Ent­zünd­li­che Flüs­sig­kei­ten Ent­zünd­li­che Flüs­sig­kei­ten haben einen Flamm­punkt ≤ 55 °C (z. […]

Aug 102012
 

Ab dem Vor­han­den­sein von 100 Ton­nen was­ser­ge­fähr­den­der Stof­fe der Was­ser­ge­fähr­dungs­klas­se 1 je Lager­ab­schnitt sind nach der Lösch­­was­­ser-Rück­hal­­te-Rich­t­­li­­nie Rück­hal­te­ein­rich­tun­gen bzw. Rück­hal­te­an­la­gen bzw. Auf­fang­wan­nen für Lösch­was­ser erfor­der­lich. Umrech­nung von Was­ser­ge­fähr­dungs­klas­sen Um zu ent­schei­den, ob die Lösch­­was­­ser-Rück­hal­­te-Rich­t­­li­­ne anzu­wen­den ist (Gel­tungs­be­reich nach §2), sind zuvor die Was­ser­ge­fähr­dungs­klas­sen und Lager­men­gen aller Lager­stof­fe zu berück­sich­ti­gen und nach fol­gen­der Regel in einen so […]

Aug 092012
 

Die Not­wen­dig­keit einen Ein­la­ge­rungs­plan mit Anga­ben über Art (Lager­klas­se) und Men­ge des Lager­gu­tes, höchst­zu­läs­si­ge Lager­men­gen sowie Auf­tei­lung der Lager­flä­che vor­zu­hal­ten, ergibt sich aus meh­re­ren Anfor­de­run­gen: das Bereit­hal­ten stoff­spe­zi­fi­scher Infor­ma­tio­nen für Feu­er­wehr­ein­satz­kräf­te nach TRGS ; die Lage­rung der Stof­fe unter Berück­sich­ti­gung ihrer Eigen­schaf­ten, ins­be­son­de­re Zusam­men­la­ge­rungs­ver­bo­te ; Kon­trol­le gesetz­li­cher Schwell­wer­te oder Höchst­wer­te z. B. Lösch­­was­­ser-Rück­hal­­te­rich­t­­li­­nie. Feu­er­wehr­ein­satz­plä­ne im Brand- und Lecka­ge­fall sind in Abstim­mung mit den zustän­di­gen Brand­schutz­be­hör­den zu erstel­len. Der Ein­la­ge­rungs­plan muss bei wesent­li­chen Ände­run­gen fort­ge­schrie­ben und außer­halb des Lagers an einer […]

Feb 222012
 

Die Berech­nung erfor­der­li­cher Lösch­mit­tel­ein­hei­ten (LE) von Feu­er­lö­schern erfolgt nach Berufs­ge­nos­sen­schaft­li­chen Regeln Feu­er­lö­scher müs­sen gut sicht­bar und leicht zugäng­lich ange­ord­net sein und dür­fen nicht durch Lager­gut ver­stel­len wer­den . Bei spe­zi­el­ler Gefahr­stoff­ei­gen­schaf­ten (v. a. ent­zünd­li­cher Flüs­sig­kei­ten, die nicht was­ser­lös­lich sind bzw. gerin­ger Effek­ti­vi­tät von Lösch­was­ser) soll­ten grund­sätz­lich Pul­ver­lö­scher vor­ge­hal­ten wer­den.