Die Gefahrstoffverordnung definiert Lagern als „das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“. Eine passive Lagerung ist das Aufbewahren brennbarer Flüssigkeiten in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern, die dicht verschlossen sind und die während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt noch entleert noch zu sonstigen Zwecken geöffnet werden. Im Gegensatz dazu ist eine aktive Lagerung das […]
Die Technische Regel TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist Teil des Technischen Regelwerkes im Rahmen der Gefahrstoffverordnung. Volltext der TRGS 510 aufrufen Überarbeitung 2013 Die TRGS 510 wurde 2013 überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind (Zitat Fußnoten): Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt. In Nummer 4.1 finden sich jetzt die allgemeinen […]
Der Begriff Gefahrstoff wird in der Gefahrstoffverordnung definiert. Ein Stoff wird als Gefahrstoff eingestuft, wenn er „explosionsgefährliche, brandfördernde, hoch‑, leichtentzündliche, entzündliche, sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende, sensibilisierende, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverän-dernde, umweltgefährliche und/oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften“ aufweist. Außerdem gehören zu den Gefahrstoffen Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Lagerung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können (z. B. bei erhöhten Lagertemperaturen).