Feb 162012
 

Die Gefahr­stoff­ver­ord­nung defi­niert Lagern als „das Auf­be­wah­ren zur spä­te­ren Ver­wen­dung sowie zur Abga­be an ande­re. Es schließt die Bereit­stel­lung zur Beför­de­rung ein, wenn die Beför­de­rung nicht bin­nen 24 Stun­den nach der Bereit­stel­lung oder am dar­auf fol­gen­den Werk­tag erfolgt. Ist die­ser Werk­tag ein Sams­tag, so endet die Frist mit Ablauf des nächs­ten Werk­ta­ges.“. Eine pas­si­ve Lage­rung ist das Auf­be­wah­ren brenn­ba­rer Flüs­sig­kei­ten in gefahr­gut­recht­lich zuläs­si­gen Trans­port­be­häl­tern, die dicht ver­schlos­sen sind und die wäh­rend des Auf­be­wah­rens im Lager weder befüllt noch ent­leert noch zu sons­ti­gen Zwe­cken geöff­net wer­den. Im Gegen­satz dazu ist eine akti­ve Lage­rung das […]

Feb 162012
 

Die Tech­ni­sche Regel TRGS 510 — Lage­rung von Gefahr­stof­fen in orts­be­weg­li­chen Behäl­tern ist Teil des Tech­ni­schen Regel­wer­kes im Rah­men der Gefahr­stoff­ver­ord­nung. Voll­text der TRGS 510 auf­ru­fen Über­ar­bei­tung 2013 Die TRGS 510 wur­de 2013 über­ar­bei­tet. Die wesent­li­chen Ände­run­gen sind (Zitat Fuß­no­ten): Die bis­he­ri­gen Klein­men­gen­re­ge­lun­gen wur­den von Anla­ge 9 in Num­mer 4 über­führt. In Num­mer 4.1 fin­den sich jetzt die all­ge­mei­nen […]

Feb 162012
 

Der Begriff Gefahr­stoff wird in der Gefahr­stoff­ver­ord­nung defi­niert. Ein Stoff wird als Gefahr­stoff ein­ge­stuft, wenn er „explo­si­ons­ge­fähr­li­che, brand­för­dern­de, hoch‑, leicht­ent­zünd­li­che, ent­zünd­li­che, sehr gif­ti­ge, gif­ti­ge, gesund­heits­schäd­li­che, ätzen­de, rei­zen­de, sen­si­bi­li­sie­ren­de, krebs­er­zeu­gen­de, fort­pflan­zungs­ge­fähr­den­de, erb­­gu­t­­ve­­rän-dern­­de, umwelt­ge­fähr­li­che und/​oder sons­ti­ge chro­nisch schä­di­gen­de Eigen­schaf­ten“ auf­weist. Außer­dem gehö­ren zu den Gefahr­stof­fen Stof­fe, Zube­rei­tun­gen und Erzeug­nis­se, aus denen bei der Lage­rung gefähr­li­che Stof­fe oder Zube­rei­tun­gen ent­ste­hen oder frei­ge­setzt wer­den kön­nen (z. B. bei erhöh­ten Lager­tem­pe­ra­tu­ren).