Nach den Anforderungen des Sachversicherers kann grundsätzlich ein Anschluss an die automatische Brandmeldung gefordert werden.Dies ist von den Versicherungsbedingungen abhängig. Läger ab einer Menge ≥ 20 000 L entzündlicher Flüssigkeiten sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage auszurüsten . Zudem müssen Räume ab einer Lagermenge ≥ 20 000 L (nicht wasserlösliche Flüssigkeiten) bzw. ≥ 30 000 L (wasserlösliche Flüssigkeiten) mit einer ortsfesten Feuerlöschanlage ausgerüstet […]
Feb. 222012