Feb 182012
Lager– und Transportgut muss gegen unkontrollierte Bewegung/Herabfallen gesichert werden, z. B. mit Fasshebern, Gitterboxpaletten [1].
Nicht bruchsichere Behältnisse dürfen nur mit Hilfsmitteln, z. B. Eimern oder Tragkästen, befördert werden, die ein sicheres Halten und Tragen ermöglichen [2].
Druckgasflaschen dürfen nur mit geeigneten Hilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe transportiert werden. Geeignete Hilfsmittel sind beispielsweise Flaschentransportwagen. Auf die Kippsicherheit der Transportwagen ist zu achten. Die zur Gasflasche passende Schutzkappe ist vollständig auf das Gewinde zu schrauben [3].
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