Feb 162012
Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, systematisch relevante Gefährdungen zu ermitteln, um erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen [1].
Grundlage ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen
- inhalativen (durch Einatmen),
- dermalen (durch Hautkontakt) und
physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahren) - sowie sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.
Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen oder aus gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden[2].
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