Feb 222012
Nach den Landesbauordnungen ist für die Beurteilung von Sonderbauten ein Brandschutzkonzept vorzulegen, das den Empfehlungen der vfdb-Richtlinie 01 – 01: 2008-04 entspricht.
Nach den Landesbauordnungen ist für die Beurteilung von Sonderbauten ein Brandschutzkonzept vorzulegen, das den Empfehlungen der vfdb-Richtlinie 01 – 01: 2008-04 entspricht.
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