Die Technische Regel TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist Teil des Technischen Regelwerkes im Rahmen der Gefahrstoffverordnung.
Überarbeitung 2013
Die TRGS 510 wurde 2013 überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind (Zitat Fußnoten):
- Die bisherigen Kleinmengenregelungen wurden von Anlage 9 in Nummer 4 überführt.
- In Nummer 4.1 finden sich jetzt die allgemeinen Grundsätze sowie in Nummer 4.2 die allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen. Werden die in Nummer 4.3.1 Absatz 1 aufgeführten Mengen überschritten, müssen die Gefahrstoffe in einem eigenen Lager gelagert werden. Die Vorschriften wurden den Bedürfnissen der Praxis angepasst, deutlich präzisiert und konkretisiert; eine relevante Änderungdes Sicherheitsniveaus ist damit nicht verbunden.
- Die Vorschriften zur Lagerung von Gasen wurden grundlegend überarbeitet, fehlende Regelungen der technischen Regel Druckgase wurden übernommen, desgleichen für Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen.
- Die verbale Beschreibung der Lagerklassen der bisherigen Anlage 4 wurde in den Zuordnungsleitfaden der bisherigen Anlage 5 integriert und als neue Anlage 4 angefügt.
- Die bisherige Anlage 6 wurde gestrichen, da das Löschwasserrückhaltekonzept auf Umweltvorschriften beruht und keine Grundlage im Gefahrstoffrecht hat.
- Die in der bisherigen Anlage 8 aufgeführten besonders stark oxidierenden und reaktionsfähigen Stoffe werden einer Evaluierung zugeführt und anschließend in die neue Anlage 6 aufgenommen.
- Alle weiteren Vorschriften wurden einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen, die primär eine Klarstellung der bisherigen Forderungen zum Ziel hatten.
|
|
Überarbeitung 2010
In der TRGS wurden Oktober 2010 die vorher geltenden Technischen Regeln
- TRGS 514 (Lagerung von Giften) und
- TRGS 515 (Lagern brandfördernder Stoffe und Zubereitungen)
in einer Technischen Regel zusammengefasst. Mit der Neufassung der TRGS 510 wurde auch das Lagerkonzept des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) integriert, das die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen eindeutig beschreibt.
Sorry, the comment form is closed at this time.