Feb. 182012
Die Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung dient der Vermittlung einer Sicherheits- oder Gesundheitsaussage [1]. Es wird unterschieden zwischen:
- Verbotszeichen: Untersagen eines Verhaltens, durch das eine Gefahr entstehen kann,
- Warnzeichen: Warnung vor einem Risiko oder einer Gefahr,
- Gebotszeichen: Vorschreiben eines bestimmten Verhaltens;
- Rettungszeichen: Kennzeichnung eines Rettungsweges,
- Notausganges oder Erste-Hilfe-Einrichtungen;
- Brandschutzzeichen: Kennzeichnung der Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
- [1]BGV A8 ↩
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