Feb. 182012
 

Die Sicher­heits– und Gesund­heits­schutz­kenn­zeich­nung dient der Ver­mitt­lung einer Sicher­heits- oder Gesund­heits­aus­sa­ge [1]. Es wird unter­schie­den zwi­schen:

  • Ver­bots­zei­chen: Unter­sa­gen eines Ver­hal­tens, durch das eine Gefahr ent­ste­hen kann,
  • Warn­zei­chen: War­nung vor einem Risi­ko oder einer Gefahr,
  • Gebots­zei­chen: Vor­schrei­ben eines bestimm­ten Ver­hal­tens;
  • Ret­tungs­zei­chen: Kenn­zeich­nung eines Ret­tungs­we­ges,
  • Not­aus­gan­ges oder Ers­te-Hil­fe-Ein­rich­tun­gen;
  • Brand­schutz­zei­chen: Kenn­zeich­nung der Stand­or­te von Feu­er­mel­de- und Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen.
  1. [1]BGV A8

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