Der Begriff Gefahrstoff wird in der Gefahrstoffverordnung [1] definiert. Ein Stoff wird als Gefahrstoff eingestuft, wenn er
„explosionsgefährliche, brandfördernde, hoch‑, leichtentzündliche, entzündliche, sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende, sensibilisierende, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverän-dernde, umweltgefährliche und/oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften“
aufweist. Außerdem gehören zu den Gefahrstoffen Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Lagerung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können (z. B. bei erhöhten Lagertemperaturen).
- [1]GefStoffV § 2 (1) ↩
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